Ausfertigung

Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notariat. Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“ dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.

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Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar