Organspende

Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Wurde diese nicht zu Lebzeiten erklärt oder ausdrücklich verweigert, zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Organspendebereitschaft und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden, weil der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig aufrechterhalten werden muss, um die Organe zu schützen.

Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin.

Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar