Dienstleistungen

Was tut ein Notar?

Wesentliche und typische Leistungen von Notarinnen und Notaren sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars sind folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und vieles mehr)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und vieles mehr)
  • Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge und vieles mehr)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsanmeldungen und vieles mehr)
  • Vereinsrecht (Vereinsregisteranmeldungen, Änderung von Satzung und Vorstand, Löschung und vieles mehr)
  • Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und vieles mehr)
  • Beglaubigungen (Abschriftsbeglaubigung und Unterschriftsbeglaubigung)

Für eine Reihe von Rechtsgeschäften wie z. B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Für andere Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Testamente, ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben.

Der Notarbesuch

Wir setzen alles daran, Ihren Besuch in unserer Kanzlei möglichst effektiv und konzentriert zu gestalten, insbesondere Wartezeiten zu vermeiden. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Folgende Checkliste mag Ihnen die Vorbereitung erleichtern:

Für Besprechungstermine

Es ist sicher hilfreich, sich vorab mit dem Thema der Besprechung, etwa durch die auf dieser Website hinterlegten Merkblätter, zu informieren. Die ebenfalls eingestellten Formulare können Sie direkt online ausfüllen und einsenden. Damit stehen alle notwendigen Informationen für uns kompakt zur Verfügung. Auch ohne Aufnahmeformular erleichtern Sie uns die Informationsaufnahme, wenn Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Bei Grundstücksgeschäften: Grundbuchauszüge (auch soweit nicht mehr aktuell), Lageplan, gegebenenfalls auch frühere Urkunden (Ankaufsvertrag, Übergabevertrag etc.)
  • Bei erbrechtlichen Vorgängen: bisherige Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge und Eheverträge
  • Bei familienrechtlichen Vorgängen: etwa bestehende Eheverträge
  • Bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen: bisherige Gesellschaftsverträge, gegebenenfalls auch Handelsregisterauszug (selbst wenn nicht mehr aktuell)

Für die Beurkundung

Denken Sie bitte daran, Ausweispapiere mitzubringen, auch wenn Sie dem Notar persönlich bekannt sind (falls der Notar überraschend verhindert ist und die Beurkundung durch den amtlichen bestellten Vertreter erfolgt, könnte es sein, dass ein erneutes Ausweisen notwendig ist. Auch abgelaufene Ausweispapiere sind geeignet, sofern sie die Identität des Beteiligten zweifelsfrei erkennen lassen.

Bei Eheverträgen und erbrechtlichen Regelungen (Testamenten, Erbverträgen) bringen Sie bitte die Heiratsurkunde (bzw. eine Kopie davon) mit, falls nicht verheiratet, eine Kopie der Geburtsurkunde. Wir entnehmen diesem Dokument die Registrierungsnummer Ihrer Geburtseintragung beim Standesamt. Dieses Geburtsstandesamt ist von der Errichtung solcher notariellen Urkunden durch uns zu verständigen, um sicherzustellen, dass bei Ihrem Ableben die hinterlegten Dokumente auch wirklich eröffnet werden. Weitere gegebenenfalls mitzubringende Dokumente können Sie dem Anschreiben, mit dem der Entwurf übersandt wurde, entnehmen (beispielsweise Brandversicherungsurkunde, Mietverträge, sofern sie als Beweisanlage beigefügt werden sollen o. ä.)

Sollten Ihnen durch die finanzierende Bank Unterlagen über die Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek zur Absicherung eines Darlehens als Käufer übersandt worden sein, senden Sie uns diese bitte – wenn möglich – bereits vor der Beurkundung zu bzw. werfen Sie sie in den von außen stets zugänglichen Hausbriefkasten ein, damit die Grundschuld bereits zum Kaufvertragstermin vorbereitet ist. Sollte dies aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein, übergeben Sie uns bitte die Grundschuldformulare vor Beginn der Kaufvertagsbeurkundung, damit die Grundschuld während des Verlesens des Kaufvertragsdokuments vorbereitet werden kann.

Wenn Sie ergänzende Fragen zur Vorbereitung des Termins haben, scheuen Sie sich bitte nicht, in der Kanzlei anzurufen.
Wir helfen Ihnen gern weiter!

Zusätzliche Dienstleistungen

Während der Beurkundung werden Lese-Exemplare zum Mitlesen ausgehändigt. Zusätzlich zur Übermittlung der Urkunde in Papierform stellen wir Ihnen die Dokumente samt Anlagen gerne auch in digitaler Form zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin.

Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar