Ausbildung und Bestellung des Notars
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die vorherige Praxis der Auswahl und Bestellung von Bewerbern für das öffentliche Amt des Notars für verfassungswidrig erklärt hat, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat vom 2. April 2009 die Voraussetzungen und Auswahlkriterien für die Bestellung zum Anwaltsnotariat zum 1. Mai 2011 völlig neu geregelt.
Bereits zum Herbst 2010 wurde bei der Bundesnotarkammer ein Prüfungsamt eingerichtet, vor dem sämtliche Bewerber eine notarielle Fachprüfung abzulegen haben. Nach der Intention des Gesetzgebers hat sich die Auswahl der Bewerber an den strengen Grundsätzen der Bestenauslese zu orientieren. Notare sind daher besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Notarinnen und Notare werden nach ihrer Auswahl vom Ministerium der Justiz der Bundesländer ernannt. Jeder Notar hat, zusätzlich zu einem Jurastudium und Referendariat, eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern auch seine soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen, z. B. dem Abschluss von Scheidungsvereinbarungen, sicherstellen soll.
Notarielle Prinzipien
Notare sind aufgrund nachfolgender Prinzipien tätig:
Unparteilichkeit
Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehe ich als Notar als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notare sind, anders als Rechtsanwälte, nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notare Richtern. Es ist aber nicht Aufgabe der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sich Notare von den Richtern. Notare bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.
Verschwiegenheit
Über alle Angelegenheiten, die mir als Notar im Rahmen meiner Berufsausübung bekannt werden, habe ich Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei mir beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
Die notarielle Verschwiegenheit ist Grundlage meiner Berufsausübung und meiner vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Mandantinnen und Mandanten. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört, den Sachverhalt exakt zu ermitteln und nachfolgend Interessen und Ziele der Vertragsparteien umzusetzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Ende meiner Berufsausübung als Notar bestehen.
Modernität
Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notar-Attribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift des Notars.
Der elektronische Rechtsverkehr kann nicht auf Papierurkunden und Unterschriften zurückgreifen. Der Nachweis, wer eine Erklärung abgegeben hat und dass diese Erklärung inhaltlich dem Original entspricht, muss in anderer Weise geführt werden. Das Signaturgesetz und die daraus abgeleiteten Verfahren bieten dazu eine Lösung an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente verschlüsselt, so gegen Verfälschung gesichert und einem bestimmten Ersteller zugeordnet. Der Ersteller, in diesem Fall ich als Notar, weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird.
Verfügbarkeit
Notarielle Leistungen stehen Ihnen flächendeckend zur Verfügung, denn Notariate sieht der Gesetzgeber überall dort vor, wo Bedarf an Rechtspflege und Beratung besteht. Und das ist auch in Ihrer Nähe mit meinem Notariat der Fall.
Die örtliche Lage und Zuständigkeit der Notariate ist gesetzlich geregelt. So ist garantiert, dass notarielle Tätigkeiten gleichmäßig verteilt verfügbar sind. Dies hat aber auch zur Folge, dass ich außerhalb meines Notariats nur in den Stadtgrenzen von Vellmar beraten und beurkunden darf. In mein Notariat jedoch können Sie von überall her kommen.
Sicherheit
Die notarielle Urkunde, mit Brief und Siegel, ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.
Willenserforschung ist meine zentrale Aufgabe als Notar. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, dass ihrem wahren Willen irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei entspricht. Auf der so ermittelten Grundlage wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag dann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen.
Notare beraten und belehren ihre Mandanten über den Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare tragen hiermit wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei.