Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Landratsamt.

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Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar