Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Landratsamt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Landratsamt.
Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar