Die Auflassung nennen Juristinnen und Juristen die Einigung zwischen Käufer*in und Verkäufer*in über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notariat erfolgen.
Die Auflassung nennen Juristinnen und Juristen die Einigung zwischen Käufer*in und Verkäufer*in über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notariat erfolgen.
Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar