Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notariat. Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“ dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.
Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notariat. Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“ dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.
Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar