Baulasten

Die Baulasten sind Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers bei der Baubehörde, zum Beispiel Zuwegungen oder Fluchtwege freizuhalten. Baulasten werden in Bayern und Brandenburg wie private Belastungen im Grundbuch, in den anderen Bundesländern in sogenannte Baulastenverzeichnisse eingetragen. Die Verzeichnisse werden von Gemeinden oder Bauaufsichts-Behörden erstellt.

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Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar