Beratung

Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Dieses Glossar kann das individuelle Gespräch mit einem Notar oder einer Notarin bzw. einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht ersetzen.

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Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar