Ein Bevollmächtigter ist die Person, die wegen einer Vorsorge-Vollmacht für den entscheidungsunfähigen Vollmachtgeber handeln soll. Der Bevollmächtigte unterliegt, anders als ein vom Gericht bestellter Betreuer oder eine Betreuerin, nicht der gerichtlichen Kontrolle und Aufsicht. Deshalb sollte der Vollmachtgeber zum Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis haben.