Im Zentralen Vorsorgeregister sollte jede Vorsorgevollmacht registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden wird. Bei gleichzeitiger Errichtung einer Patientenverfügung kann auch diese eingetragen werden. Die Daten des Registers können von Betreuungsgerichten elektronisch jederzeit eingesehen werden. Das geschieht bis zu 1.000 Mal täglich. Dadurch werden viele unnötige Betreuungsverfahren vermieden. Bei einer Beantragung der Bestellung eines Betreuers durch einen Arzt kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauenperson im Zentralen Vorsorgeregister registriert ist. Das Zentrale Vorsorgeregister ist telefonisch unter 0800-35 50 500 (gebührenfrei) und unter www.vorsorgeregister.de erreichbar. Auf der Website finden Sie auch weitere Informationen.