Berechnung der Notarkosten
Die Notarkosten richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern grundsätzlich nach dem „Geschäftswert“.
Rechtsgrundlage für die Kosten aller Notare ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abweichungen hiervon sind gesetzlich ausgeschlossen, so dass die Kosten bei jedem Notar gleich sind. Ich verweise insoweit auf die entsprechende Seite der Bundesnotarkammer,
auf der auch Beispielsrechnungen vorhanden sind und ein Notarkostenrechner zum Download zur Verfügung steht.