Betreuungsverfügung

Dieses Vorsorgeinstrument dient – anders als die Vorsorge-Vollmacht – nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der Gestaltung einer vom Gericht angeordneten Betreuung. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung erhalten. Sie entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht bzw. dem Betreuer, sofern die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen.

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Rechtsanwalt & Notar Andreas Ehmke
Brüder-Grimm-Straße 29
34246 Vellmar